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Todesfall
Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen.
Die Konfrontation mit dem Tod und der damit verbundenen Trauer ist für viele Menschen schockierend. Trotz der Fassungslosigkeit und des emotionalen Ausnahmezustands müssen Sie aber umgehend und leider auch ohne Aufschub eine Vielzahl an Schritte setzen.
Wir stehen Ihnen deshalb telefonisch rund um die Uhr unter 01 804 06 95 helfend zur Seite und leiten Sie Schritt für Schritt durch Ihre neue Situation.
Die ersten Schritte abhängig vom Sterbeort:
Institution
(Krankenhaus, Pensionistenwohnheim, …)
Sterbefall in einer Institution
Rufen Sie uns bitte umgehend an.
Wir stehen Ihnen rund um die Uhr helfend zur Seite, informieren Sie über die weitere Vorgehensweise und übernehmen die gegebenenfalls unmittelbar benötigte Erstabholung.
KONTAKT
Wir stehen Ihnen rund um die Uhr helfend zur Seite, informieren Sie über die weitere Vorgehensweise und übernehmen die gegebenenfalls unmittelbar benötigte Erstabholung.
Privater Bereich
(Haus oder Wohnung)
Sterbefall im privaten Bereich
ACHTUNG: Beim Auffinden einer vermeintlich leblosen Person, verständigen Sie bitte sofort unter 144 den Notruf!
Der Tod muss und kann nur durch einen Arzt festgestellt werden!
Vor dieser dürfen an der verstorbenen Person keine Veränderungen vorgenommen werden! Rufen Sie uns bitte an! Wir übernehmen nach der erfolgten Totenbeschau, rund um die Uhr, die Erstabholung. Sollte die Todesursache nicht eindeutig feststellbar sein, wird die verstorbene Person in die Gerichtsmedizin oder eine Krankenanstalt überstellt. Wir kümmern uns auch in diesem Fall um die weiteren und notwendigen Schritte.
Öffentlichkeit
Sterbefall in der Öffentlichkeit
Bei einem Todesfall an einem öffentlichen Ort, veranlasst die Polizei die ersten Schritte. In den meisten Fällen wird der Verstorbene in die Gerichtsmedizin oder in eine Krankenanstalt zur Feststellung der Todesursache überstellt.
Auch in diesem Fall kümmern wir uns um alle weiteren und notwendigen Schritte, wie zum Beispiel die Freigabe oder die Beurkundung.
Wir sind für Sie rund um die Uhr telefonisch erreichbar und unterstützen Sie.
Die nächsten Schritte und weitere wichtige Informationen:
Für die Begräbnisbestellung kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter 01 804 06 95 und vereinbaren einen Termin.
In unseren Räumlichkeiten in der Hofwiesengasse 1 im 13. Bezirk, können Sie sich in Ruhe beraten lassen und den Abschied mit uns planen.
Sollten Sie nicht zu uns kommen können, bieten wir Ihnen auch Beratungsgespräche in den eigenen vier Wänden an oder die Begräbnisbestellung per Telefon und Mail.
Jeder Todesfall muss am Standesamt beurkundet werden. Diesen Behördenweg übernehmen wir selbstverständlich kostenlos für Sie.
Soweit vorhanden werden hierfür folgende Dokumente in Kopie benötigt:
· Geburtsurkunde
· Staatsbürgerschaftsnachweis
· Heiratsurkunde
· bei verwitweten Personen: Sterbeurkunde des Ehepartners
· bei geschiedenen Personen: Scheidungsurteil
· bei Akademikern: urkundlicher Nachweis über die akademischen Grade
· bei ausländischen Staatsbürgern: Reisepass
Bei einer vorhandenen Grabstelle nehmen Sie bitte die genaue Grabadresse mit. Sollte es noch keine Grabstelle geben, beraten wir Sie gerne über die Möglichkeiten und weitere Schritte.
Nehmen Sie bitte die gewünschte Bekleidung für den Verstorbenen - bestehend aus Unter- und Oberbekleidung- sowie etwaige Sargbeigaben zu uns mit! Wenn Sie es wünschen, werden auch Schuhe angezogen.
Sollte keine passende Kleidung vorhanden oder auffindbar sein, können wir ein Totenhemd zur Verfügung stellen.
Sollte es eine Begräbniskostenversicherung geben, nehmen Sie bitte die Polizze mit. Wir verrechnen mit allen gängigen Versicherungen. (z.B. Wiener Verein)
Der zuständige Notar lädt die Hinterbliebenen zur Todesfallaufnahme in seine Kanzlei. Zu diesem Termin sind die Begräbniskostenrechnung und die persönlichen Dokumente der verstorbenen Person mitzunehmen.